SUBGEWERKSCHAFT - ACHTUNG HUMOR!

Liebe Doms... hier einige kleine Verhaltensmaßnahmen, wenn Eurer liebes kleines Subbielein gewerkschaftlich organisiert sein sollte:

§ 1: 35-STUNDEN WOCHE:
§ 1.1: wird die 35-Stunden Woche seitens des/der Doms/Domme nicht eingehalten, so erhält Sub das Recht, in den Streik zu treten.
§1.2: Wählt Sub die Form des Sitzstreikes, so ist sie/er berechtigt, Dom/Domme beim Versuch des Aufhebens eben dieses Streiks ins Bein zu beißen.
§ 1.3: Wählt Sub die Form des Hungerstreiks, so ist sie/er berechtigt, heimlich an Dom/Domme vorbei Nahrung aufzunehmen, denn wir wollen ja nicht wirklich verhungern, sondern nur so tun, als ob. Und außerdem soll Dom/Domme ja nicht dick werden ob des dann zu erwartenden Nahrungsüberschusses.
§ 1.4: Pocht Dom/Domme auf die Einhaltung des 24/7 Vertrages, so ist Sub berechtigt, auf die Gewerkschaftsstatuten hinzuweisen – vielleicht nützt es ja was -.
§ 1.5; Lässt sich Dom/Domme von dem Hinweis auf die Statuten nicht einschüchtern, war es zumindest einen Versuch wert.

§ 2: PAUSENREGELUNG:
§2.1: die Pausenregelung gestaltet sich wie folgt:
§2.1.1: Frühstückspause von 8.00h bis 12.00h.
Das Frühstück ist die wichtigste Mahlzeit am Tage und muss daher in aller Ruhe eingenommen werden.
§2.1.2: Mittagspause von 12.00h bis 16.00 h.
Wegen des in aller Regel zu erwartenden Mittagstiefs wegen des opulenten Mittagsmahles muss Sub nun ruhen.
§2.1.3: Kaffeepause von 16.00h bis 18.00h.
Sinn und Zweck von Süßkram ist nun mal per Definition der Genuss. Daher bedürfen Törtchen, Buttercreme und Schwarzwälder-Kirsch einer ausgiebigen Widmung.
§ 2.1.4: Abendpause (wird ab sofort eingeführt) von 18.00 bis 21.00h.
Das Abendessen schließt erfahrungsgemäß den Tag ab und muss entsprechend gepflegt werden.
§ 2.1.5: Nachtruhe von 22.00 bis 8.00h.
§ 2.1.5: Somit steht Dom/Domme großzügiger Weise die Zeit von 21.00h bis 22.00h zur freien Verfügung, um über Sub verfügen zu können. Doch ist darauf hinzuweisen, dass Sub in dieser Zeit naturgemäß vom vielen Pause machen ermattet sein wird.
§ 2.2: Pocht Dom/Domme auf die Einhaltung des 24/7 Vertrages, so gilt § 1.4 ff. Vielleicht hilft es ja.

§ 3: URLAUBSANSPRUCH:
§ 3.1: Sub steht grundsätzlich ein Urlaubsanspruch zu. Jedoch kann dieser, wenn Sub es gestattet, mit Dom/Domme abgesprochen werden. Die Dauer des Urlaubsanspruches bedarf der individuellen Regelung, darf aber nicht unter einem halben Jahr angesetzt werden.
§ 3.2: Pocht Dom/Domme auf die Einhaltung (die Gewerkschaft stellt gerade fest, dass sie sich wiederholt) des 24/7 Vertrages, so gilt… ihr wisst schon.

§ 4: ANERKENNUNG DES DACKELBLICKES:
§ 4.1: Per Statuten wird die Anerkennung des Dackelblickes festgesetzt.
§ 4.2: der Dackelblick wird wie folgt definiert: Sub senkt das Haupt und schaut Dom/Domme aus dieser Position an. Damit der Dackelblick seine Wirkung voll entfalten kann, muss zwingend eine gewisse, selbstverständlich gespielte Naivität hineingelegt werden.
§ 4.3: lässt sich Dom/Domme wider Erwarten von dem Dackelblick nicht erweichen, greift automatisch der Püh-Blick.
§ 4.4: der Püh-Blick definiert sich wie folgt: Sub schaut, demonstrativ an Dom/Domme vorbei, arrogant mit einer schwungvollen Kopfbewegung von rechts unten nach links oben.
§ 4.5: ist Dom/Domme von diesem Blick nicht mindestens mittelschwer beeindruckt, so greift automatisch der Droh-Blick.
§ 4.6: Da der Droh-Blick der Übung bedarf, ist jeder/e Sub angehalten, ihn zu trainieren. Es wird empfohlen, den Blick an Probanden auszuprobieren. Zucken diese zusammen und laufen schreiend weg, so war das Training erfolgreich und der Blick kann langsam an Dom/Domme getestet werden. Viel Erfolg.

§ 5: JAMMERN ALS ERWEICHUNGSTAKTIK:
§ 5.1: Per Statuten wird Jammern als probates und legitimes Mittel festgesetzt, um Dom/Domme mürbe zu machen.
§ 5.2: gejammert werden kann in folgenden Formen
§ 5.2.1: quieken
§ 5.2.2: wimmern
§ 5.2.3: heulen
§ 5.2.4: schluchzen (diese Form des Jammerns bedarf der gezielten Übung, damit sie punktgenau eingesetzt werden kann)
§ 5.2.4: individuelle Taktiken. Vielleicht führt gar das permanente Intonieren der Tonleiter zum Erfolg. Es gilt als
angenommen, dass Dom/Dommes Ohren dieser Folter nicht gewachsen sein werden.
§ 5.3: hat Dom/Domme wider Erwarten doch den längeren Atem, so greift automatisch § 4 ff.

§ 6: DISKUSSIONEN:
§ 6.1: Sub ist berechtigt, zu diskutieren um des Diskutierens willen, um so zum Beispiel den Zeitpunkt einer Strafe hinauszuzögern. Besonders geeignet für Diskussionen ohne erkennbaren Inhalt sind die W-Wörter: wieso, weshalb, warum. Die Kurzform der W-Wörter lautet demnach: hä? verbunden mit einem dümmlichen Gesichtsausdruck.
§ 6.2: unterbricht Dom/Domme die Diskussion, so ist Sub berechtigt, diese unaufgefordert weiter zu führen.
§ 6.3: droht Dom/Domme gar mit Konsequenzen, um der Sachlage Herr zu werden, so greift automatisch…(wir wiederholen uns schon wieder).

§ 7: PFLICHTEN EINER/ES SUB:
Dieser Paragraph ist nur der Vollständigkeit halber vorhanden mit einer Ausnahme:
§ 7.1: Sub kann hin und wieder auf die ein oder andere, vertretbare Forderung von Dom/Domme eingehen, um sein/ihr Spielzeug somit bei Laune zu halten. Ein geheucheltes „ja gerne, mein Herr/meine Herrin“ an geeigneter Stelle ist ein probates Hilfsmittel und in so weit legitim.

§ 8: PFLICHTEN EINES DOM/EINER DOMME:
§ 8.1: Dom/Domme muss sein/ihr Eigentum, Besitz oder wie auch immer er/sie Sub sehen mag, pfleglich behandeln. Dieses meint per Definition in Ruhe lassen. Es sei denn, Sub wünscht gehauen, gepiekst oder sonst was zu werden.
§ 8.2: Gehen die Meinungen über die in einer Session zu verwendenden Hauwerkzeuge auseinander, so ist Sub berechtigt, eine Wahl zu treffen. Wenn die Wahl auf die Kuschelpeitsche fällt, fällt die Wahl nun mal auf Kuschelpeitsche.
§ 8.3: Paragraph 8.2 findet Anwendung bei allen in Rede stehenden Werkzeugen. Wählt Sub anstelle des Skalpells den weichen Kuschelpinsel, so ist Dom/Domme verpflichtet, dieser Wahl nachzukommen.
§ 8.4: Dom/Domme wird per Statuten verboten,
je wieder einen Fuß in einen Baumarkt zu setzen. Auch die Haushaltsabteilungen der Supermärkte oder Discounter sind gestrichen. Einkäufe dieser Art erledigt Sub selbst.
§ 8.5: Sollten sich Altlasten daheim befinden wie etwa Rohrstöcke, Gerten, Paddel, Flogger, o.ä., so sind diese mit einem weichen, anschmiegsamen Material zu ummanteln, damit sie Subs Anspruch auf Kuscheln genüge tun können.
§ 8.6: Für die Ausübung einer angedrohten Strafe stehen Dom/Domme 15 Minuten ab Bekanntgabe der Androhung zur Verfügung. Überschreitet Dom/Domme dieses Zeitfenster, so wird die Strafe automatisch hinfällig und kann nicht an anderer Stelle wieder eingefordert werden.
§ 8.7: Sollte Dom/Domme Sub mit Nichtachtung strafen und wegschicken wollen, so ist Sub berechtigt, den Ort der Strafausübung auszuwählen. Anempfohlen wird hier die Couch oder das Bett. So kann das Absitzen der Strafe zu einem kleinen Nickerchen sinnvoll genutzt werden.
§ 8.8: Dom/Domme ist verpflichtet, Sub mindestens zehn Mal am Tag zu loben. Gelobt werden müssen Subs hervorragendes Aussehen, Subs Folgsamkeit, Subs tadelloses Benehmen und einfach mal so zwischendurch.
§ 8.9: Möchte sich Dom/Domme so gar nicht an seine/ihre Verpflichtungen halten wollen, so greift wieder einmal…Ihr kennt das ja

DIE 1. VORSITZENDE DER SUBBIEGEWERKSCH

(Diese Worte bekamen wir von einen lieben Stammgast namens Cyber...vielen Dank dafür)

Kommentare

  1. Wurde auch Zeit dass hier mal für klare Verhältnisse gesorgt wird!
    Ich würde noch empfehlen das Wort "Aua" als universelles Safeword in die Liste aufzunehmen.

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  2. .............geprüft und für nicht umsetzbar befunden, mit anderen Worten.. ABGELEHNT !!!
    §69 DGB (DomGesetzBuch)

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  3. hach ich finde es wieder lustig das leute da den WITZ in der Sache nicht sehen *G*

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