Daemonika Nightfire – Uploads in Second Life, erlaubt oder nicht?

Über dieses Thema hat Daemonika im SLInfo-Forum etwas geschrieben, das ich euch weitergeben möchte, mit ihrer Erlaubnis natürlich. Es darf dort auch darüber diskutiert werden:

Daemonika Nightfire

Ich versuche, das Thema so allgemein wie möglich zu halten, da Uploads nicht nur Mesh oder Texturen betreffen, sondern im Grunde alles. Ja, damit sind auch Skripte gemeint.

Wenn man zum Beispiel Skripte aus der SL-Wiki kopiert, ist das in der Regel unproblematisch. Bei Skripten von fremden Webseiten kann man jedoch schnell mit den Rechten am geistigen Eigentum anderer in Konflikt geraten. Grundsätzlich gilt: Alles, was man über Google findet und herunterladen kann, ist erst einmal geistiges Eigentum anderer.

Darum empfehle ich, die Finger davon zu lassen und die entsprechenden Lizenzen genau zu studieren. Prüft auch, ob es sich wirklich um legale Angebote handelt, denn auch im Netz gibt es unzählige Webseiten, die sich mit Inhalten anderer schmücken.

Damit kommen wir zu den Terms of Service (ToS) von Second Life und der Frage, was beim Upload von Content erlaubt ist und was nicht. Ich habe ChatGPT gebeten, die wichtigsten Punkte aus der umfangreichen ToS kurz zusammenzufassen.

Kurzfassung der Regeln zum Hochladen von Content in Second Life Dies ist eine vereinfachte Zusammenfassung und ersetzt nicht die offiziellen Texte der Second Life Terms of Service und der Second Life Community Standards.

Erlaubt ist das Hochladen von Content, wenn:

  • Du den Inhalt selbst erstellt hast.
  • Du die notwendigen Rechte oder eine passende Lizenz besitzt.
  • Der Inhalt frei nutzbar ist, zum Beispiel Public Domain oder eine passende Creative-Commons-Lizenz vorliegt.

Nicht erlaubt ist das Hochladen, wenn:

  • Urheberrechte verletzt werden (zum Beispiel Inhalte aus Filmen, Spielen, Musik oder Bilder ohne Erlaubnis).
  • Markenrechte verletzt werden.
  • Assets weitergegeben oder verkauft werden, obwohl die Lizenz das nicht erlaubt.
  • Der Inhalt gegen Gesetze oder die Community Standards verstößt.

Wichtiger Punkt:

Mit dem Upload räumst du Linden Lab eine Lizenz ein, den Content innerhalb von Second Life zu speichern, anzuzeigen und zu verteilen.

Nun höre ich immer wieder das Argument:

„Ist doch egal, ich lade das nur für mich selbst hoch.“

Das ist jedoch ein Irrtum. Auch wenn der Content nur für den eigenen Gebrauch gedacht ist, bleibt das Hochladen technisch eine Veröffentlichung auf den Servern von Linden Lab. Damit gelten weiterhin das Urheberrecht und die Terms of Service. Entscheidend ist also nicht, ob man etwas verkauft oder nur privat nutzt, sondern ob man überhaupt das Recht hat, diesen Inhalt hochzuladen.

Im harmlosesten Fall wird nur der betreffende Content entfernt. Im schlimmsten Fall kann der Account eingeschränkt oder dauerhaft gesperrt werden. Zusätzlich kann der Rechteinhaber auch außerhalb von Second Life zivilrechtliche Schritte einleiten.

Auch die oft genannten „10 Sekunden“ oder „30 Sekunden“ bei Musik sind ein Mythos. Es gibt keine feste Zeitgrenze, ab der ein Sample automatisch erlaubt ist. Entscheidend ist immer, ob man die Rechte zur Nutzung besitzt.

Dass Musik in Second Life oft in 10 oder 30 Sekunden lange Teile aufgeteilt wird, liegt am Upload-Limit für Sounds. Manche laden daher komplette Lieder in mehreren Teilen hoch. An der rechtlichen Situation ändert das jedoch nichts, da weiterhin ein geschütztes Werk auf die Server von Linden Lab hochgeladen wird.

Ich hoffe, das hilft einigen, typische Missverständnisse beim Thema Uploads zu vermeiden. Natuerlich können wir über das Thema gerne diskutieren.

LG
Dae 

Hier findet ihr alles, was ich von Daemonika auf meinem Blog veröffentlicht habe.

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