WISSENSWERTES ÜBER SECOND LIFE


ZUGANG FÜR JUGENDLICHE
Bis zum 14. Dezember 2010 war das Mindestalter für die Teilnahme an Second Life 18 Jahre. Für Jugendliche ab 13 Jahren standen jedoch separate Regionen (Teen Second Life) zur Verfügung, die für Erwachsene nicht zugänglich waren (außer für ausgewählte Mitarbeiter von Linden Lab und Lehrkräfte nach einer Sicherheitsüberprüfung). Linden Lab gab im August 2010 bekannt, Teen Second Life Anfang 2011 zu schließen und Jugendlichen Zugang zum Grid zu gewähren. Im November 2010 wurden Details zum neuen Mindestalter veröffentlicht. Seit dem 15. Dezember 2010 dürfen Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren spezielle Regionen von Second Life betreten. Diese speziellen Regionen müssen von einer Bildungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden, die Alterseinstufung ist "Generell", die Jugendlichen können die Suchfunktion nicht nutzen und keine Einkäufe auf dem Marktplatz tätigen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen alle Regionen in Second Life besuchen, die als "Generell" eingestuft wurden.


JUGENDSCHUTZ
In die Kritik geriet auch der fehlende Jugendschutz. Als Beispiel hierfür wurde 2008 der Fall einer zu diesem Zeitpunkt 13-jährigen Schülerin angeführt, die in einem virtuellen Bordell als Prostituierte gearbeitet (also ihren Avatar dafür zur Verfügung gestellt und gesteuert) und dafür Linden-Dollar erhalten hat. Kritisiert wurde, dass es keinerlei Altersverifikation gab und auch Minderjährige, die sich als volljährig ausgeben, problemlos Zugang zu pornografischen Inhalten hatten.
Linden Lab hat seit 2007 die Einführung einer Altersverifikation angekündigt, deren Einführung im Sommer 2009 begann. Auf einem am 15. Juni 2009 gestarteten, eigenen neuen Kontinent werden eindeutig sexuelle Inhalte gebündelt zusammengefasst. Die bereits bestehenden Altersklassifikationen „Parental Guidance“ (PG) und „Mature“ wurden in „General“ und „Moderate“ umbenannt und eine neue Klassifikation „Adult“ eingeführt. Als „Adult“ gekennzeichnete Bereiche können nur von Nutzern betreten werden, die sich zuvor erfolgreich einer Altersverifikation (eines externen Dienstleisters) unterzogen haben. Alternativ können auch Zahlungsdetails hinterlegt werden oder US-Dollar auf ein XstreetSL-Konto eingezahlt werden. Ob das Verfahren auch den Anforderungen des deutschen Jugendschutzrechts genügen wird, ist fraglich, da diese Prüfung teilweise auch frei erfundene Personen akzeptiert, sofern einige Daten aus echten Ausweisdokumenten stammen.
Anfang Juli 2011 wurde die Altersverifikation mittels Ausweisdokumenten durch ein Verfahren ersetzt bei dem ein Nutzer einer Erklärung zustimmt, dass seine angegebenen (Geburts-) Daten korrekt sind. Anschließend gilt er als altersverifiziert. Dieses Verfahren ist äußerst leicht zu umgehen. Es entspricht jedoch einer derzeit im Internet weit verbreitet anzutreffenden Alterskontrolle für den Zugriff auf Webangebote, wie sie zum Beispiel auch von vielen kostenlosen Video-Hostern mit pornografischen Inhalten genutzt wird. Dabei setzt man auf Selbstverantwortung und die, auch durch staatliche Institutionen, wie Kindergarten und Schule vermittelte Medienkompetenz der Nutzer.


(Quelle: Wikipedia)

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